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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

XXXVII. Zulässiges Ausschüttungssteuersystem (Abs. 36)

274

Nach § 7 Abs. 36 MinStG ist ein zulässiges Ausschüttungssteuersystem ein Körperschaftssteuersystem, welches (1) eine Ertragsteuer beim Unternehmen vorsieht, die im Allgemeinen nur dann zu entrichten ist, wenn das Unternehmen Gewinne an die Gesellschafter ausschüttet, eine fiktive Gewinnausschüttung unterstellt wird oder wenn im Unternehmen bestimmte nicht geschäftsbezogene Aufwendungen anfallen, (2) eine Steuer mindestens in Höhe des Mindeststeuersatzes vorsieht und (3) am oder vor dem , also vor Veröffentlichung der GloBE-MV in Kraft getreten ist.

275

Von der Definition erfasst sind insbesondere die Körperschaftssteuersysteme in Estland und Lettland. In diesen Staaten fällt Körperschaftsteuer nur an, soweit es zu Gewinnausschüttungen kommt. Im Falle einer Thesaurierung unterbleibt eine Besteuerung. Das Erfordernis einer Besteuerung bei Ausschüttung mindestens in Höhe des Mindeststeuersatzes bewirkt, dass die Regelung des § 7 Abs. 36 MinStG auch für diese Steuersysteme die Geltung des Mindeststeuersatzes sicherstellt. Die Beschränkung auf Systeme, die am oder vor dem ...

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