Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Wertermittlung
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Ziel jeder Wertermittlung bleibt stets die Schätzung eines potentiellen Ausstiegspreises — eines Preises, zu dem eine geordnete Transaktion zwischen Marktteilnehmern unter den derzeitigen Marktkonditionen stattfinden würde. Berücksichtigt werden dabei die Perspektive eines Marktteilnehmers, der den Vermögenswert hält oder die Verbindlichkeit trägt. Entscheidend ist nicht, ob das Unternehmen den Vermögenswert halten oder die Verbindlichkeit tilgen möchte — diese Handlungsalternativen beeinflussen die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts nicht. Transaktionskosten werden nicht unter die Merkmale des Bewertungsobjekts subsummiert, sondern sind spezifisch für eine Transaktion. Sie fließen damit grds. in die Bestimmung des vorteilhaftesten Markts ein, werden aber bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 13.25 nicht berücksichtigt. In den jeweiligen Standards können Einzelregelungen bestehen, wie Transaktionskosten zu behandeln sind (IFRS 13.25).
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Um den beizulegenden Zeitwert zu bestimmen, wird auf beobachtbare Marktdaten oder Marktinformationen für bestim...