Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Konzernabschluss einer Mehrmütter-Unternehmensgruppe (Abs. 2)
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Nach § 68 Abs. 2 MinStG ist der Konzernabschluss einer Mehrmütter-Unternehmensgruppe der Konzernabschluss nach § 68 Abs. 8 Nr. 2 oder Abs. 9 Nr. 5 MinStG, der nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard aufgestellt wurde, welcher als der Rechnungslegungsstandard der obersten Muttergesellschaft gilt. Anerkannter Rechnungslegungsstandard ist in Deutschland das HGB und IFRS (vgl. § 7 MinStG Rz. 21 ff.).