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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Regelungsgegenstand und Bedeutung

1

Als Teil der Einkommensermittlungsvorschriften dient § 18 Nr. 1 i.V.m. § 19 MinStG der Ermittlung des Mindesteuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 MinStG auf Ebene der einzelnen (in- oder ausländischen) GE (§ 4 Abs. 2 MinStG) und damit im Ergebnis der Ermittlung der „Nennergröße“ zur Bestimmung des effektiven Steuersatzes für ein Steuerhoheitsgebiet (§ 53 MinStG). § 19 MinStG regelt insoweit, wie sich der in § 18 Nr. 1 MinStG genannte und für Zwecke der Einkom S. 354 mensermittlung zu neutralisierende Gesamtsteueraufwand zusammensetzt und stellt daher zugleich eine Definition dieses Begriffs für Zwecke der Einkommensermittlung dar.

2

Der Gesamtsteueraufwand setzt sich aus den folgenden Größen zusammen: erfasste Steuern i.S.d. § 45 MinStG, einschließlich erfasste latente Steuern (§ 19 Nr. 1 MinStG, s. Rz. 27 ff.), Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben (§ 19 Nr. 2 MinStG, s. Rz. 40 ff.) sowie unzulässige erstattungsfähige Anrechnungssteuern (§ 19 Nr. 3 MinStG, s. Rz. 47 ff.).

Entgegen der dem Begriff „Gesamtsteueraufwand“ bei wörtlicher ...

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