Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Gesellschafter, der nicht Teil der Unternehmensgruppe ist
17
Damit § 43 Abs. 1 Satz 1 MinStG zur Anwendung kommt, muss an der transparenten Einheit, neben Gesellschaftern, die Teil der Unternehmensgruppe sind, auch mindestens ein gruppenexterner Gesellschafter beteiligt sein. Teil der Unternehmensgruppe zu sein bedeutet, dass ein Gesellschafter zu derselben Unternehmensgruppe gehört, wie die jeweilige transparente Einheit. Gemäß § 4 Abs. 1 MinStG gehören Einheiten zu einer Unternehmensgruppe, die durch Eigentum oder Beherrschung verbunden sind, so dass ihre Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme im Konzernabschluss derselben obersten Muttergesellschaft zu konsolidieren sind oder dies nur aus Größen- oder Wesentlichkeitsgründen oder weil die Einheit zum Verkauf steht, nicht erfolgt.
18
Zu beachten ist, dass § 43 Abs. 1 Satz 1 MinStG keine Zuordnung der anteiligen auf einen nicht gruppenzugehörigen Gesellschafter entfallenden Gewinne oder Verluste einer transparenten Einheit vornimmt, sondern nur vorgibt, dass der grundsätzlich zu verteilende oder zuzuordnende Gewinn oder Verlust einer transparenten Einheit um diesen Anteil zu ...