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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

D. Oberste Muttergesellschaft im Dividendenabzugsregime (Abs. 3)

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Eine Kürzung von Gewinn oder Verlust vor Steuern für Zwecke des CbCR-Safe-Harbours kommt gem. § 85 Abs. 3 MinStG auch bei obersten Muttergesellschaften in Betracht, die einem Dividendenabzugssystem i.S.d. § 70 MinStG unterliegen. Dies ist in dem Umfang vorgesehen, in dem das Ergebnis vor Steuern den Eigenkapitalbeteiligungen qualifizierter Gesellschafter zuzurechnen ist. Damit werden die Berechnungsgrößen der CbCR-Safe-Harbour-Tests an diejenigen der regulären Ermittlung von Effektivsteuerbelastung, Substanzfreibetrag und (z.T.) Wesentlichkeitsgrenze angeglichen (näher Rz. 5). Der Begriff der Eigenkapitalbeteiligung wird in § 7 Abs. 8 MinStG legaldefiniert (s. § 7 MinStG Rz. 45 ff.). Qualifizierte Gesellschafter sind gem. § 87 Nr. 8 Satz 2 MinStG (§ 87 Abs. 10 Satz 2 MinStG n.F.) solche, die in § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 MinStG aufgeführt werden (näher § 87 MinStG Rz. 48 ff.).

Korrespondierend zur Kürzung von Gewinn oder Verlust werden gem. § 85 Abs. 3 MinStG die dazugehörigen Steuern gekürzt. Diese Vorgabe kann sich nur auf Steuern beziehen, deren Bemessungsgrundlage vom Dividendenabzugssystem unberührt bleibt.

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