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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

IV. Sonstige Geschäftseinrichtungen (Abs. 8 Nr. 4)

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Abschließend kennt § 4 Abs. 8 Nr. 4 MinStG einen Auffangtatbestand in der Betriebsstättendefinition für Zwecke des MinStG. Demnach gilt auch als Betriebsstätte

„eine Geschäftseinrichtung, einschließlich einer fingierten Geschäftseinrichtung, die nicht bereits von den Nr. 1 bis 3 erfasst ist, über die eine Einheit Tätigkeiten außerhalb ihres Belegenheitsstaats ausübt und [wenn] die dieser Geschäftseinrichtung zurechenbare Einkünfte im Belegenheitsstaat der Einheit nicht besteuert werden.“

Erneut ist also die Existenz einer tatsächlichen oder fiktiven Geschäftseinrichtung Voraussetzung für das Vorliegen einer solchen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Jurisdiktion, in der die Gesellschaft ansässig ist, die Aktivitäten als Betriebsstätte qualifizieren muss. Auch die Einordnung als Betriebsstätte nach nationalen Grundsätzen und auf Basis doppelbesteuerungsrechtlicher Grundsätze ist nicht von Bedeutung. Damit § 4 Abs. 8 Nr. 4 MinStG Anwendung findet, müssen lediglich zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die Einheit Tätigkeiten außerhalb ihres Belegenheitsstaats ausüben,...

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