Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Maßgeblicher Rechnungslegungsstandard (Abs. 2 Satz 2)
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Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 MinStG kann der bereinigte Mindeststeuer-Gesamtgewinn auf der Grundlage eines vom zugelassenen Standardsetzer anerkannten Rechnungslegungsstandards oder eines zugelassenen Rechnungslegungsstandards, der zur Vermeidung erheblicher Vergleichbarkeitseinschränkungen angepasst wurde, anstatt des im Konzernabschluss verwendeten Rechnungslegungsstandards berechnet werden.
Daraus folgt, dass die nationale Ergänzungssteuer sowohl auf den Rechnungslegungsdaten des Konzernabschlusses als auch auf den lokalen Einzelabschlüssen eines Steuerhoheitsgebietes berechnet wer S. 144 den kann (vgl. zu den Voraussetzungen eines anerkannten Rechnungslegungsstandards Rz. 21 ff.). Hier ist nur eine Konsistenz der Daten zu beachten.