Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Freiheitsgrundrechte
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Der Unionsgesetzgeber ist auch auf die Wahrung der Freiheitsgrundrechte der GrCh verpflichtet, die zugleich regelmäßig allgemeine Rechtsgrundsätze i.S.d. Art. 6 Abs. 3 EUV sind. Mit Blick auf die in Art. 1 Abs. 1 MinStRL angeordnete Ergänzungssteuerbelastung ist vornehmlich das Eigentumsgrundrecht des Art. 17 GrCh betroffen. Das ergibt sich aus einer Parallelwertung zu Art. 1 Protokoll 1 zur EMRK. Für die Charta-Grundrechte bilden die ihnen jeweils entsprechenden Garantien der EMRK gem. Art. 52 Abs. 3 GrCh einen Mindestschutzstandard, und zwar nach ständiger Rspr. des EuGH in ihrer Auslegung durch den EGMR. Der Schutzbereich der Eigentumsfreiheit des Art. 1 Protokoll 1 zur EMRK wird schon ausweislich des in Abs. 2 genannten Schrankenvorbehaltes durch eine Steuererhebung tangiert. Das entspricht auch der gefestigten Rspr. des EGMR. Dasselbe ist daher für Art. 17 GrCh anzunehmen. Soweit die MinStRL unternehmerische (Organisations-)Entscheidungen beeinflusst, wie dies etwa bei der Entscheidung über Unternehmenszusammenschlüsse der Fall sein kann, ist außerdem ein Ein...