Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Weitere explizit anerkannte Rechnungslegungsstandards (Abs. 4 Nr. 3)
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Nr. 3 enthält eine abschließende Aufzählung jener Rechnungslegungsstandard, die für die Mindestbesteuerung gelten.
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Die Vorschrift in § 7 Abs. 4 MinStG führt im Ergebnis dazu, dass faktisch die Rechnungslegungsstandards der wichtigsten Wirtschaftsnationen weltweit als anerkannte Rechnungslegungsstandards i.S.d. MinStG gelten.