Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Bedenken sind nicht ersichtlich. Ggf. kann im Falle von Minderheitsbeteiligungen zu prüfen sein, inwiefern Ausgleichsansprüche bestehen, wenn ausschüttbare Gewinne durch eine zusätzliche Belastung mit einer Ergänzungssteuer gemindert werden, weil gleichgeordnete Unternehmensgruppen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen in den Anwendungsbereich des MinStG fallen, weil hierdurch die Umsatzschwelle des § 1 Abs. 1 MinStG überschritten wird.