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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Verhältnis zu anderen Vorschriften des MinStG

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Die Vorschrift des § 27 MinStG ist gegenüber § 28 MinStG vorrangig; soweit eine anerkannte steuerliche Zulage i.S.d. § 27 MinStG vorliegt, kommt § 28 MinStG nicht zur Anwendung. § 27 Abs. 1 MinStG steht ferner in einem systematischen Zusammenhang mit § 47 Nr. 4 MinStG (anerkannte steuerliche Zulagen) und § 48 Nr. 2 MinStG (nicht anerkannte steuerliche Zulagen); im Zusammenwirken mit diesen Vorschriften wird die zutreffende Erfassung einer steuerlichen Zulage im Ertrag oder im Betrag der angepassten erfassten Steuern sichergestellt. § 27 Abs. 2 MinStG enthält die für die Anwendung der § 47 Nr. 4 und § 48 Nr. 2 MinStG erforderlichen Definitionen. Die Definitionen der zulässigen Anrechnungssteuern und der unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern zur Anwendung des § 27 Abs. 2 Satz 2 MinStG ergeben sich dagegen aus § 7 Abs. 33, 35 MinStG.

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Darüber hinaus ist § 27 MinStG Teil des Gesamtregelungskonzepts zur Erfassung von Steuervergünstigungen für Zwecke der globalen Mindestbesteuerung. Ein wirtschaftspolitscher Sinnzusammenhang besteht daher u.a. mit den Vorschriften der §§ 5862 MinStG hinsichtlich des substanzbasierten Freibetrags, denn die Minderung der staatenbezogenen effektiven Steuerlast durch steuerliche Zu...

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