Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften
7
§ 50 MinStG — Durch das MinStAnpG vom wurde der Verweis in Abs. 4 auf § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 1a MinStG ergänzt, die sich auf die Höhe der zu berücksichtigenden latenten Steuern im Übergangsjahr auswirken.
S. 1272
8
§§ 82a—c MinStG — Mit dem MinStAnpG vom wurde der ursprüngliche § 82 MinStG in vier Vorschriften untergliedert. Für die Prüfung, in welchem Umfang latente Steuern im Übergangszeitraum berücksichtigt werden können, sind diese Vorschriften gemeinsam zu berücksichtigen.
9
§ 87 MinStG — Durch den Verweis auf § 87 Abs. MinStG wird in § 82 Abs. 1 Satz 1 MinStG klargestellt, welche Unterlagen für die Bestimmung der zu berücksichtigenden latenten Steuern herangezogen werden dürfen. Hinsichtlich des Umfangs der Verweisung vgl. unten Rz. 11)
10
§ 88 MinStG — § 82 Abs. 4 Nr. 2 MinStG ist unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen in § 88 MinStG zu verstehen.