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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

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§ 50 MinStG — Durch das MinStAnpG vom wurde der Verweis in Abs. 4 auf § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 1a MinStG ergänzt, die sich auf die Höhe der zu berücksichtigenden latenten Steuern im Übergangsjahr auswirken.

S. 1272

8

§§ 82a—c MinStG — Mit dem MinStAnpG vom wurde der ursprüngliche § 82 MinStG in vier Vorschriften untergliedert. Für die Prüfung, in welchem Umfang latente Steuern im Übergangszeitraum berücksichtigt werden können, sind diese Vorschriften gemeinsam zu berücksichtigen.

9

§ 87 MinStG — Durch den Verweis auf § 87 Abs. MinStG wird in § 82 Abs. 1 Satz 1 MinStG klargestellt, welche Unterlagen für die Bestimmung der zu berücksichtigenden latenten Steuern herangezogen werden dürfen. Hinsichtlich des Umfangs der Verweisung vgl. unten Rz. 11)

10

§ 88 MinStG§ 82 Abs. 4 Nr. 2 MinStG ist unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen in § 88 MinStG zu verstehen.

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