Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Zusätzliche Steuererhöhungsbeträge
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Das Produkt aus Ergänzungssteuersatz und bereinigtem Mindeststeuer-Gesamtgewinn ist um zusätzliche Steuererhöhungsbeträge zu erhöhen, die sich aus der Anwendung von §§ 46 und 57 Abs. 1 MinStG ergeben. Es handelt sich um zusätzliche Steuererhöhungsbeträge bei Mindeststeuer-Gesamtverlust (§ 46 MinStG) und um Steuererhöhungsbeträge aufgrund der Vorschriften in den §§ 36 Abs. 1, 50 Abs. 4, 52 Abs. 1, 2, 4 und 6 sowie 71 (§ 57 MinStG). Auf die dortige Kommentierung wird insoweit verwiesen (§ 57 MinStG Rz. 1 ff.)