Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Advance Pricing Agreements
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Advance Pricing Agreements (Vorabverständigungsverfahren) dienen der Abstimmung von Verrechnungspreisen mit den beteiligten Finanzverwaltungen vor Verwirklichung einer Transaktion. Da Advance Pricing Agreements prospektiv sind, überrascht es zunächst, dass diese Verfahren in der Begründung des Diskussionsentwurfs zum Mindeststeuergesetzes und Rz. 99 zu Art. 3.2 des GloBE-MK 2025 im Rahmen von § 16 Abs. 1 MinStG aufgeführt werden.
Wenn ex ante im Rahmen eines Advance Pricing Agreement Einigkeit über die Angemessenheit der Verrechnungspreise erzielt werden kann, so bleibt für die Anwendung von § 16 MinStG eigentlich kein Raum, da die ex ante vereinbarten Verrechnungspreise der Buchführung und Besteuerung zugrunde gelegt werden.
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Indessen — obschon dies nicht in der vorgenannten Begründung und dem GloBE-MK 2025 aufgeführt ist — dürften Advance Pricing Agreements in der Praxis vielfach einen Anwendungsfall von § 16 MinStG bilden. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Verhandlungen über den Abschluss von APAs zwischen den Finanzverwaltungen mehrere Geschäftsjahre in Anspruch nehmen könne...