Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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5. Einordnung der AT1-Instrumente gemäß Musterbedingungen Typ A und Typ B, sowie aufgrund abweichender Bedingungen
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AT1-Instrumente gemäß Musterbedingungen Typ A und Typ B erfüllen grundsätzlich die aufsichtsrechtlichen Vorgaben und werden in aller Regel auch von inländischen Kreditinstituten für die Emission von AT1-Instrumenten genutzt, da insoweit die steuerliche Behandlung der Aufwendungen und Erträge im steuerlichen Ergebnis durch das BMF abgesichert ist. Damit ist aus Sicht des deutschen Steuerrechts auch eine Gleichbehandlung der Aufwendungen und Erträge sowohl für Zwecke des Mindeststeuerergebnisses als auch für Zwecke der nationalen steuerlichen Einkommensermittlung sichergestellt.
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Soweit AT1-Instrumente nicht in Übereinstimmung mit den vorgenannten Musterbedingungen emittiert werden, ist zunächst die regulatorische Einstufung zu prüfen. Werden derartige Instrumente durch die Bankenaufsicht als AT1-Instrumente anerkannt, ergeben sich die Rechtsfolgen gemäß Satz 1 unabhängig von der steuerlichen Behandlung der Instrumente. Um in einem solchen Fall die steuerliche Berück...