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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Steuerpflicht im Inland

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Eine oberste Muttergesellschaft ist gem. § 1 Satz 1 MinStG steuerpflichtig i.S.d. MinStG, wenn sie im Inland belegen ist. Der Belegenheitsort ist nach den Grundsätzen des § 6 und des § 7 Abs. 16 MinStG zu ermitteln. Demnach bestimmt sich der Belegenheitsort einer obersten Muttergesellschaft grundsätzlich gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 MinStG. Anknüpfungspunkt ist der Ort der Geschäftsleitung, der Gründungsort oder ähnliche Kriterien (für Einzelheiten vgl. auch § 6 MinStG Rz. 27 ff.). Für inländische Zwecke bestimmt sich der Ort der Geschäftsleitung nach den Grundsätzen des § 10 AO.

51

Der Belegenheitsort muss im Inland sein. Unter Inland ist gem. § 7 Abs. 16 MinStG das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie der ihr zustehende Anteil an der ausschließlichen Wirtschaftszone und am Festlandsockel zu verstehen (s. zu den Einzelheiten § 7 MinStG Rz. 97 ff.).

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