Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Sekundärergänzungssteuer (SES) oder Undertaxed Payments bzw. Profits Rule (UTPR)
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Die Sekundärergänzungsteuer wird in den Papieren der OECD als Undertaxed Payments/Profits Rule (UTPR) bezeichnet. Aufgrund der OECD-Einigung gibt es für die UTPR unterschiedliche Umsetzungsmöglichkeiten. In Betracht kommt einerseits ein Betriebsausgabenabzugsverbot und andererseits eine „umgekehrte“ Ertragseinbeziehungsregelung. Deutschland hat sich für die letzte Variante entschieden und im Ergebnis auch die Bezeichnung „Sekundärergänzungssteuerregelung“ gewählt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass andere Steuerhoheitsgebiete von dem Wahlrecht Gebrauch machen, die SES über ein Betriebsausgabenabzugsverbot umzusetzen.