Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Beförderungsleistungen auf einem Seeschiff im internationalen Seeverkehr (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)
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Gewinne oder Verluste aus dem internationalen Seeverkehr i.S.d. Norm umfassen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 entsprechend Art. 17 Abs. 1 Buchst. a Nr. 1 MinStRL und Art. 3.3.2 Buchst. a GloBE-MV zunächst solche aus der Beförderung von Passagieren oder Fracht auf einem Seeschiff im internationalen Seeverkehr. Der internationale Seeverkehr (vgl. Rz. 25 ff.) erfasst insoweit jeden Transport mit einem Seeschiff, der nicht lediglich innerhalb desselben Steuerhoheitsgebiets stattfindet. Dieses Steuerhoheitsgebiet muss nicht notwendigerweise das Steuerhoheitsgebiet sein, in dem die GE selbst belegen ist (Rz. 26; vgl. zur Beförderung auf Binnenwasserstraßen in demselben Steuerhoheitsgebiet die Darstellung in Rz. 46). Es ist i.Ü. unerheblich, ob die Tätigkeit im In- oder im Ausland ausgeübt wird und ob sie unmittelbar oder nur mittelbar (wie z.B. bei Reparaturen, Ballastfahrten und Leerfahrten) der Beförderung von Personen oder Fracht dient.
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Auf die zivilrechtlichen Eigentums...