Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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7. Steuerattribute im Übergangszeitraum (Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 und Satz 4 Nr. 5)
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Ein Antrag auf Anwendung des Safe Harbours ist nach Einführung der OECD-VWL Januar 2025 zu Art. 9.1 GloBE-MV gem. § 81 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 MinStG auch dann unzulässig, wenn in dem jeweiligen Steuerhoheitsgebiet aktive latente Steuern sowie der aus deren Umkehrung resultierende latente Steueraufwand bei der Berechnung des effektiven Steuersatzes oder der vereinfacht erfassten Steuern zu berücksichtigen werden und diese aktiven latenten Steuern
a) im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme i.S.d. § 82a Abs. 3 MinStG steht, die nach dem beschlossen oder erweitert worden ist,
b) im Zusammenhang mit einem Wahlrecht einer Geschäftseinheit steht, das rückwirkend die steuerliche Behandlung eines Vorgangs für einen Besteuerungszeitraum ändert, für den bereits eine Steuerfestsetzung erfolgt oder eine Steuererklärung eingereicht worden ist, sofern das Wahlrecht nach dem ausgeübt oder geändert worden ist, oder
c) auf Unterschieden zwischen der steuerlichen und handelsrechtlichen Bewertung beruht, wenn diese Unterschiede auf einem Körpe...