Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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§ 100 MinStG enthält wie § 1 Abs. 1 Satz 1 MinStG einen treaty override, der nach den Gesetzesmaterialien aber nur „klarstellende“ Wirkung haben soll. Während § 1 Abs. 1 Satz 1 MinStG einen möglichen Verstoß der Mindestbesteuerung selbst gegen Abkommensrecht behandelt (s. Anhang 3 Rz. 38 ff.), soll § 100 MinStG sicherstellen, dass die Mindestbesteuerung nicht zur Abkommensberechtigung von Personengesellschaften führt.