Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Die Vorschrift dient der Umsetzung des Art. 16 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 Buchst. a der innerhalb der EU zwingend umzusetzenden MinStRL 8778/22. Ausweislich der dort genannten Erwägungsgründe basiert die MinStRL auf der auf Art. 115 AEUV gestützten Richtlinienkompetenz des Rates und soll die inhaltsgleiche Umsetzung der Vorgaben der GloBE-MV, insbesondere angesichts deren Komplexität und der grenzüberschreitenden Regelungsaspekte, innerhalb der EU sicherstellen.
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Aufgrund der EU-rechtlich gebotenen Umsetzung ergeben sich im Grundsatz keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da Prüfungsmaßstab das EU-Recht ist, zumal die Vorschrift im Ergebnis inhaltsgleich, d.h. weder verschärfend noch begünstigend, umgesetzt wurde (s. Rz. 6 ff.). Eine Prüfung anhand verfassungsrechtlicher Grundsätze käme nach den Grundsätzen der BVerfG-Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Überprüfung des Europarechts anhand des Maßstabs des Grundgesetzes in Betracht.
Das MinStG tritt im Übrigen als eigenständiges ertragsteuerliches Regel...