Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Definition Steuerschulden aus Vor-Übergangsjahren
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Bei latenten Steuerschulden aus Vor-Übergangsjahren handelt es sich um passive latente Steuern, die bereits vor dem Übergangsjahr (§ 82c MinStG) bestanden haben und im ersten Geschäftsjahr, indem die Unternehmensgruppe die Regelungen des zweiten Teils des MinStG anwendet, noch vorhanden sind (latente Steuerschulden aus Vor-Übergangsjahren, nachfolgende „Altbestand DTL“). Damit sind sie Bestandteil der Eröffnungsbilanz des Übergangsjahres. Die Wirkungen aus deren Veränderungen sind im Übergangsjahr sowie den darauffolgenden Geschäftsjahren grundsätzlich zu berücksichtigen (§ 82 Abs. 1 Satz 2 MinStG). Werden die Regelungen der Safe-Harbour-Regelungen in Anspruch genommen (z.B. CbCR-Safe-Harbour gem. §§ 84 ff. MinStG), verschiebt sich der Erstanwendungszeitpunkt der Nachversteuerungsregelungen für die jeweilige Jurisdiktion nach hinten.