Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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§ 50 MinStG basiert i.W. auf Art. 22 der MinStRL. Grundlage hierfür ist wiederrum Art. 4.4 der GloBE-MV („Mechanism to address to temporary differences“). Sowohl der Richtliniengeber als auch der deutsche Gesetzesgeber haben sich dabei weitestgehend am Wortlaut der GloBE-MV orientiert. Inhaltlich ergaben sich damit im Rahmen der (nationalen) Umsetzung keine grundlegenden Abweichungen von den GloBE-MV oder der MinStRL.