Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Umsetzung im nationalen Recht eines Steuerhoheitsgebiets
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Das Merkmal der Umsetzung im nationalen Recht eines Steuerhoheitsgebiets sollte wenig Schwierigkeiten bereiten und beschreibt die Mindestvoraussetzung der Rechtsgültigkeit der zu beurteilenden Sekundärergänzungssteuerregelung. Nur wenn diese nach dem nationalen Recht wirksam umgesetzt und in Kraft ist, kann sie „anerkannt“ werden und im Rahmen der Ermittlung der Inlandsquote nach § 12 MinStG Berücksichtigung finden.