Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
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Abschließend stellt sich noch die Frage der Verhältnismäßigkeit Art. 5 Abs. 4 EUV. Da der Rechtsakt in Art. 115 AEUV bereits bestimmt ist — die Richtlinie — hat die „formale Verhältnismäßigkeit“ keine Relevanz. Demgegenüber hat der Unionsgesetzgeber bei der inhaltlichen Verhältnismäßigkeit eine Vielzahl von Abwägungsgesichtspunkten zu beachten. Das sind u.a. die Abwägung des Unionsinteresses an der Binnenmarktverwirklichung mit den einzelstaatlichen Regelungsinteressen der Mitgliedstaaten, sowie die Frage nach individuellen Freiheitsbeeinträchtigungen, die aus der Maßnahme resultieren.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Mindestbesteuerungsrichtlinie ein äußerst komplexes und umfangreiches Regelwerk umsetzt, das weit über die bisherige Teilharmonisierung früherer Richtlinien hinausgeht. Sie führt im Bereich der globalen Mindestbesteuerung zu einer abschließenden Harmonisierung und stellt damit einen tiefgreifenden Eingriff in die steuerrechtliche Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten dar.
Wenn man das Argument anerkennt, dass die ...