Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5. Rechtsfolge: Verteilung auf die Nutzungsdauer des Vermögenswerts in Übereinstimmung mit der bilanziellen Behandlung bei der Geschäftseinheit
a) Überblick
55
Rechtsfolge des § 27 Abs. 1 Satz 2 MinStG ist, dass die Erfassung des zusätzlichen Ertrags auf die Nutzungsdauer des Vermögenswerts in Übereinstimmung mit der bilanziellen Behandlung bei der Geschäftseinheit verteilt werden „kann“. Diese Formulierung wirft überraschend schwierige Auslegungsfragen auf.
b) Konstitutive vs. deklaratorische Rechtsfolge
56
Vor dem Hintergrund, dass nach Ansicht des OECD/Inclusive Framework eine zeitliche Streckung der Erfassung des Ertrags aus anerkannten steuerlichen Zulagen sowohl bei Anwendung der Netto-, als auch der Bruttomethode zulässig sein muss, stellt sich die Frage, ob die Verwendung des „kann“ in § 27 Abs. 1 Satz 2 MinStG durch den Gesetzgeber nur veranschaulichen soll, dass es bei steuerlichen Zulagen im Zusammenhang mit der Investition in einen Vermögenswert in Anwendung eines anerkannten Rechnungslegungsstandards zu zeitlichen Streckungen kommen kann. In diesem Fall käme dem § 27 Abs. 1 Satz 2 MinStG insg. rein illustrative Bedeutung zu, indem ...