Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Dynamische Verweisung auf die Richtlinie (EU) 2022/2523
201
§ 7 Abs. 28 MinStG definiert die Richtlinie (EU) 2022/2523 als die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unterneh S. 180 mensgruppen und große inländische Gruppen in der Union. Die Legaldefinition findet sich nicht in den GloBE-Mustervorschriften und (logischerweise) der MinStRL wieder. Der Gesetzgeber verweist laut Gesetzesbegründung auf die MinStRL „in der jeweils geltenden Fassung“, dadurch handelt es sich um eine dynamische Verweisung.
202
Die Richtlinie (EU) 2022/2523 wurde am angenommen und übernimmt die GloBE-Mustervorschriften. Die Berichtigung vom enthält eine redaktionelle Änderung. Durch die Berichtigung wurde das Datum der Annahme bzw. der Titel der Richtlinie vom auf den angepasst.
203
Die Richtlinie transformiert das für die EU-Mitgliedsstaaten unverbindliche Soft-Law in bindendes Hard-Law. Im Vergleich zu den GloBE-Mustervorschriften enthält die MinStRL kleinere Abweichungen, die eine Union...