Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
2
§ 82 MinStG setzt einen Teil der Regelungen des Art. 47 MinStRL um, der wiederum Art. 9.1 GloBE-MV umsetzt. Die weiteren Regelungen des Art. 47 MinStRL werden seit Umsetzung des MinStAnpG vom nun in den §§ 82a, 82b und 82c MinStG umgesetzt.