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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Steuern, die anstelle einer allgemein geltenden Körperschaftsteuer erhoben werden (Abs. 1 Nr. 3)

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Die Regelung ist als Abgrenzung sowie Ergänzung zu den bereits nach Abs. 1 Nr. 1 erfassten Steuern vom Einkommen und Ertrag der GE zu verstehen. Nach Abs. 1 Nr. 1 erfasst werden insoweit entsprechende Steuern, die allgemein bzw. auf das weltweite Einkommen einer (im jeweiligen Staat) „ansässigen“ GE erhoben werden (Rz. 33). Demnach würden z.B. Quellensteuern beschränkt steuerpflichtiger GE nicht in den Anwendungsbereich des Abs. 1 Nr. 1, sondern in den Anwendungsbereich der Nr. 3 fallen, da diese gerade nur von GE erhoben werden, die dort — mangels Ansässigkeit — lediglich infolge der Erzielung bestimmter Einkünfte aus Quellen in diesem Staat, mit diesen Einkünften beschränkt steuerpflichtig sind und es nicht zu einer Anrechnung auf die sonstige Steuerschuld, sondern zu einer Bruttobesteuerung kommt (s. Rz. 34). Demzufolge erfordert Abs. 1 Nr. 3 einen „Vergleichbarkeitstest“ für alle Steuern, die nicht als Steuern vom Einkommen oder Ertrag im Sinne des Nr. 1 anzusehen sind. Dies betrifft im Wese...

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