Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

4. Rechtsfolge: Verteilung des Nettogewinns auf den Fünfjahreszeitraum und (rückwirkende) Neuberechnung des effektiven Steuersatzes

a) Überblick

24

Die Rechtsfolge des antragsgebundenen Wahlrechts ist nach § 36 Abs. 1 Satz 1 MinStG zweigeteilt. Einerseits ist eine einheitliche, jährliche Verteilung des Nettogewinns für alle in demselben Steuerhoheitsgebiet belegenen Geschäftseinheiten nach § 36 Abs. 2 MinStG auf den Fünfjahreszeitraum vorgesehen und andererseits eine (rückwirkende) Neuberechnung des effektiven Steuersatzes nach § 57 Abs. 1 MinStG.

b) Verteilung des Nettogewinns

25

Soweit ein Nettogewinn im Geschäftsjahr entstanden ist, kann bei Inanspruchnahme des Wahlrechts dieser Nettogewinn gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 MinStG auf das Geschäftsjahr sowie die vier vorangegangenen Geschäftsjahre nach den Vorgaben des § 36 Abs. 2 MinStG verteilt werden. Diese Verteilung soll einheitlich für alle in demselben Steuerhoheitsgebiet ansässige Geschäftseinheiten erfolgen (zur Ausnahme nach § 36 Abs. 4 MinStG, s. Rz. 41), d.h. es erfolgt eine länderbezogene Betrachtung (jurisdictional blending). Die Korrektur erfolgt hierbei nach § 18 Nr. 12 i.V.m. § 36 MinStG und führt im Antragsjahr zu einer entsprechenden Minderung des ...

Daten werden geladen...