Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Anerkannte PES auf Ebene einer anderen zwischengeschaltet Muttergesellschaft (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)
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Die Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 1 MinStG gilt gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 MinStG nicht, wenn eine andere zwischengeschaltete Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe einer anerkannten PES für das Geschäftsjahr unterliegt und diese unmittelbar oder mittelbar eine Kontrollbeteiligung an der zwischengeschalteten Muttergesellschaft i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 1 MinStG hält. Eine Kontrollbeteiligung ist eine Beteiligung an einer Einheit, die dazu führt, dass der Halter dieser Beteiligung verpflichtet ist oder bei Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet wäre, die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme der Einheit nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard zu konsolidieren (vgl. § 7 MinStG Rz. 150 ff). Angeknüpft wird mithin an die Konsolidierungspflicht. Ein Stammhaus wird bezüglich seiner Betriebsstätten so behandelt, als würde es an diesen Kontrollbeteiligungen halten (vgl. § 7 MinStG Rz. 159).
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In diesem Fall wird nach der Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 MinStG der Top-Down-Ansatz innerhalb der Beteiligungskette der zwisch...