Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Nicht bereits im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag ausgewiesen
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Nach der letzten Voraussetzung sind die Gewinne oder Verluste nicht bereits im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Diese zielt uE. damit auf das in Teilen der IFRS vorgesehene recycling ab. Wie oben bereits dargestellt (s. Rz. 17), wird bei der Neubewertungsmethode nach IAS 16 die Neubewertungsrücklage erfolgsneutral (direkt) in die Gewinnrücklagen umgebucht (IAS 16.41). Auch hier gilt: Sind die Anforderungen an die Neubewertungsmethode nach IAS 16 erfüllt, wird auch die in § 22 MinStG kodifizierte letzte Voraussetzung erfüllt.