Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
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Hinsichtlich der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit der nationalen Ergänzungssteuer bestehen grundsätzliche Bedenken (s. dazu § 90 MinStG Rz. 13). Diese gelten grundsätzlich auch für die Vorschrift des § 91 MinStG, der die Ausgestaltung der nationalen Ergänzungssteuer betrifft. Für die verfassungsrechtlichen Zweifel hinsichtlich des Bestehens einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes kann auf die Ausführungen unter § 90 MinStG Rz. 14 ff. verwiesen werden.
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Die materielle Verfassungsmäßigkeit von § 91 MinStG bemisst sich nach den Grundrechten und damit insbesondere nach Art. 3 GG. Mit Blick auf den Regelungsgegenstand des § 93 MinStG als „Verfahrensregelung“ zur Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags für Zwecke der nationalen Ergänzungssteuer, ist hier an das aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Folgerichtigkeitsgebot zu denken. Demnach hat der Gesetzgeber eine einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen.
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Der Gesetzgeber hat sich in § 91 Satz 1 und Satz 2 MinStG dafür entschieden staatenlose Geschäftseinheiten, Joint Ventures und Joint-Ventur...