Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Betroffenheitsanalyse
a) Einleitung
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Fällt eine Unternehmensgruppe in den Anwendungsbereich des MinStG und unterliegt damit der generellen Steuerpflicht nach § 1 MinStG, erfolgt zu Beginn des Implementierungsprojektes regelmäßig eine Betroffenheitsanalyse. Die Betroffenheitsanalyse untersucht die organisatorischen, die prozessualen als auch die finanziellen Auswirkungen.
b) Ertragsteuerposition
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Bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen werden sowohl die für die betroffenen Gesellschaftseinheiten als auch die für den Konzern als Ganzes gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigten Ertragssteuerpositionen (laufende und latente Steuern) analysiert und abgeschätzt. Diese Ergebnisse finden Eingang in die Planung des Einführungsprojekts als auch die weitere finanzielle Planung der Geschäftseinheiten sowie des Konzerns (s. Rz. 98).
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Eine wesentliche Determinante für die Ermittlung der Betroffenheit durch die Einführung der globalen Mindestbesteuerung auf die Ertragssteuerpositionen im Jahresabschluss sind die Anzahl der Geschäftseinheiten (§ 7 Abs. 22 MinStG) und Länder (§ 7 Abs. 23 MinStG) mit einer zu erwartenden ...