Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Darlegung der Kurzfristigkeit von passiven latenten Steuern
217
Sofern für latente Steuerschulden die Nachweise für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Nachversteuerungsgruppe II nicht erbracht werden, ist deren Berücksichtigung dennoch zulässig, wenn es sich S. 931 um kurzfristige passive latente Steuern i.S.v. Abs. 4 handelt. Indes ist auch hierfür nachzuweisen, dass sich die passiven latenten Steuern innerhalb der in Abs. 4 geregelten Frist von fünf Geschäftsjahren auflösen.
218
Es obliegt dem Steuerpflichtigen sachgerechte Nachweise zu erbringen. Welche Anforderungen im Einzelnen zu erbringen sind, ist gesetzlich nicht bestimmt.
219
Anstelle einer Nachweiserbringung im Zeitpunkt der tatsächlichen Auflösung einer passiven latenten Steuer (ex post) ist auch eine im Zeitpunkt der Bildung (ex ante) dargelegte Nachweisführung sachgerecht und für die Rechtsanwendung von besonderer Relevanz. Bei Gliederung der handelsrechtlichen Rechnungslegung nach Fristigkeit lässt sich der Zeitpunkt der Realisierung von Vermögenswerten und die Erfüllung von Schulden mit einer sehr hohen Verlässlichkeit...