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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Regelungsgegenstand und Bedeutung

1

§ 5 MinStG grenzt als Teil der Eingangsregelungen des MinStG den persönlichen Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung ein. Voraussetzung ist, dass sich die betreffende Gesellschaft als Einheit i.S.d. § 4 Abs. 6 MinStG (s. § 4 MinStG Rz. 139 ff.) qualifiziert. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 MinStG gilt als Einheit (i) jeder Rechtsträger sowie (ii) jede Einrichtung, die ein auf ihre eigene Geschäftstätigkeit bezogenes Rechnungslegungswerk aufstellt oder gesetzlich zur Aufstellung verpflichtet ist. BS gelten mangels eigener Rechnungslegung hingegen nicht als Einheit gem. § 4 Abs. 6 MinStG, auch wenn sie GE i.S.d. § 4 Abs. 2 MinStG sind.

2

Für die Bestimmung der Umsatzgrenze (s. § 1 MinStG Rz. 16 ff.) sind die Umsatzerlöse der ausgeschlossenen Einheiten gem. § 1 Abs. 4 Halbs. 2 MinStG zu berücksichtigten. Ausgeschlossene Einheiten stellen aber keine im Inland steuerpflichtige GE bei der Mindestbesteuerung (s. Rz. 14) dar und können auch keine LTCE (s. § 7 MinStG Rz. 168 ff.) sein. Ausgeschlossene Einheiten unterliegen daher keinen administrativen Verpflichtungen (s. Rz. 14) im Rahmen des MinStG. Für Zwecke des Mindeststeuer-Berichts i.S.d. § 76 MinStG ist eine Doku...

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