Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Auswirkungen auf den substanzbasierten Freibetrag
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Folgefragen entstehen in Hinsicht auf die Auswirkungen der Auslegung des § 27 Abs. 1 Satz 2 MinStG auf die Bestimmung der Bemessungsgrundlage des sog. substanzbasierten Freibetrags, der einen Routinegewinn in Bezug auf die in einem Steuerhoheitsgebiet vorhandene Substanz zum Ausdruck bringt. Dieser substanzbasierte Freibetrag wird nach § 54 Abs. 3 Satz 2 MinStG vom Mindeststeuer-Gesamtgewinn abgezogen, wodurch die globale Mindeststeuer im Ergebnis nur den Übergewinn bzw. Gewinnüberschuss (sog. Excess Profit) dem Mindeststeuersatz unterwirft (zu den Einzelheiten s. dort § 54 MinStG Rz. 1 ff.). Grund dafür ist, dass die mit wirtschaftlicher Substanz erzielten Gewinne ein geringeres Gewinnverlagerungsrisiko enthalten. Der substanzbasierte Freibetrag wird gem. § 58 MinStG in Bezug auf berücksichtigungsfähige Lohnkosten und materielle Vermögenswerte ermittelt. Berücksichtigungsfähige materielle Vermögenswerte entsprechen dem Buchwert der in § 60 Abs. 1 MinStG genannten materieller Vermögenswerte (zu den Einzelheiten s. dort § 60 MinStG Rz. 1 ff.). Dadurch erlangt der für diese Vermögenswerte angesetzte ...