Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung des Safe Harbour bei anerkannter nationaler Ergänzungsteuer sind nicht bekannt.
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Zu beachten ist, dass Artikel 11 Abs. 2 UAbs. 2 MinStRL die Safe Harbour-Ausnahme — also das Absehen einer Ergänzungssteuerberechnung — nur dann vorsieht, wenn die Berechnung der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer im Einklang mit dem anerkannten Rechnungslegungsstandard der obersten Muttergesellschaft oder den internationalen Rechnungslegungsstandards (den IFRS oder den von der Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen IFRS) berechnet wurde. In allen anderen Fällen kommt es nur zu einer Anrechnung der nationalen Ergänzungssteuer auf eine sich ergebende Ergänzungssteuer nach Art. 27 Abs. 3 MinStRL.
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Der Safe-Harbour bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer gem. § 81 MinStG sieht hingegen auch eine Reduzierung der Ergänzungssteuer auf null gem. § 54 MinStG in den Fällen vor, in denen die anerkannte nationale Ergänzungsteuer nach § 7 Abs. 2 Satz 2 MinStG auf der Grundlage eines vom zugelassenen Standardsetzer an...