Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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§ 6 Belegenheit von Einheiten und Betriebsstätten
(1) 1Belegenheitsstaat einer nichttransparenten Einheit ist das Steuerhoheitsgebiet, in dem sie aufgrund des Orts ihrer Geschäftsleitung, ihres Gründungsorts oder ähnlicher Kriterien einer mit § 1 des Körperschaftsteuergesetzes vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt. 2Anderenfalls ist dies das Steuerhoheitsgebiet, nach dessen Recht sie gegründet wurde.
(2) 1Belegenheitsstaat einer transparenten Einheit ist das Steuerhoheitsgebiet nach dessen Recht sie gegründet wurde, wenn sie die oberste Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe oder verpflichtet ist, eine Primärergänzungssteuerregelung nach §§ 8 bis 10 oder eine ausländische anerkannte Primärergänzungssteuerregelung anzuwenden. 2Andernfalls wird sie als staatenlose Einheit behandelt.
(3) Der Belegenheitsstaat einer Betriebsstätte bestimmt sich wie folgt:
1. Eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Absatz 8 Nummer 1 ist in dem Steuerhoheitsgebiet belegen, in dem sie als dortige Betriebsstätte behandelt wird und unter Beachtung des anwendbaren Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit den ihr zuzuordnenden ...