Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Überblick
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Satz 4 der Regelung enthält eine generische Beschreibung wesentlicher Kriterien für die Einstufung als RT1-Instrument. Maßgebend soll danach sein, dass es sich um ein Instrument handelt, das von einer Geschäftseinheit gemäß den versicherungsaufsichtsrechtlichen Anforderungen emittiert wird und das in Eigenkapital umzuwandeln oder herabzuschreiben ist, wenn ein in den für das Instrument einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben festgelegtes Ereignis eintritt, und das andere Merkmale aufweist, die die Verlustabsorption erleichtern sollen.