Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Das US-amerikanische GILTI-Regime als Grund für die Schaffung der Norm
1
§ 88 MinStG ist erforderlich um die Koexistenz von Pillar Two und dem US-amerikanischen GILTI-Regime unter dem MinStG sachgerecht berücksichtigen zu können. GILTI wurde 2017 im Rahmen des Tax Cuts and Jobs Act als Ergänzung zu den US-amerikanischen Subpart F-Regelungen, der amerikanischen Hinzurechnungsbesteuerung, eingeführt. Danach unterliegen seit dem ausländische Einkünfte aus Beteiligung an sog. Controlled Foreign Corporations („CFCs“) einer Nachversteuerung oder zusätzlichen Versteuerung auf Ebene des US-Anteilseigners, sollten diese im Ausland nicht ausreichend, d.h. (derzeit) effektiv unter 13,125 %, besteuert worden sein. Die Einführung von GILTI erschien notwendig, da es US-Konzernen unter dem damaligen US-Steuersystem möglich war, die Besteuerung ihrer ausländischen Einkünfte unbegrenzt hinauszuzögern (sog. deferral). Auf den ersten Blick erscheint dies zwar nur aus Sicht der US-Finanzbehörden problematisch zu sein, für die US-Konzerne bedeutete dies jedoch auch, dass sie ihre ausländische...