Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Beispielhafte Darstellung der Anpassung
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Die X Co. ist eine in Steuerhoheitsgebiet A ansässig Kapitalgesellschaft. In dem Steuerhoheitsgebiet wurden die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung in nationales Recht umgesetzt. Die X Co. ist dabei wiederrum eine Geschäftseinheit der XYZ-Gruppe. Für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung unterhält die X Co. im Steuerhoheitsgebiet A eine Pensionskasse, an welche jährliche Beiträge von 100 entrichtet werden. Träger der Pensionskasse ist die X Co. selbst und es wird angenommen, dass diese die Definition einer Pensionseinheit i.S.d. § 7 Abs. 27 MinStG erfüllt.
Nachfolgend soll weiterhin eine Fallunterscheidung zwischen einer deregulierten (Fallvariante A) und einer regulierten (Fallvariante B) Pensionskasse vorgenommen werden. In den Jahren 01 bis 03 erzielt die X Co. jeweils ein Einkommen von 500 (vor Berücksichtigung der Altersversorgungsverpflichtung und Steueraufwand). Des Weiteren liegt ein nominaler Steuersatz von 15 % vor.
In Fallvariante A (deregulierte Pensionskasse) wird angenommen, dass diese als beitragsorientierter Plan i.S.d. IAS 19.8 i.V.m. IAS 19.28 ...