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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Strategische oder kaufmännische Geschäftsleitung

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Die Freistellung der Gewinne bzw. Verluste aus dem internationalen Seeverkehr setzt nach Abs. 1 den Nachweis der GE voraus, dass die „strategische oder kaufmännische Geschäftsleitung sämtlicher betroffener Seeschiffe tatsächlich von dem Steuerhoheitsgebiet aus erfolgt, in dem die GE belegen ist.“ Die Regelung steht auch insoweit im Einklang mit der MinStRL bzw. den GloBE-MV . Sie entspricht i.Ü. S. 550 der Intention weltweit etablierter steuerlicher Sonderregime für die Seeschifffahrt, deren Existenz Anlass dieser Ausnahmeregelung ist (vgl. Rz. 3), einen substantiellen Bezug herzustellen zwischen der GE und dem Steuerhoheitsgebiet, in dem eine Tonnagesteuer bzw. eine entsprechende Präferenzregelung zur Anwendung kommen soll. In Deutschland sind insbesondere und eigenständige Voraussetzungen für die Anwendung der Tonnagesteuer, dass die Geschäftsleitung (§ 10 AO) des Gewerbebetriebs im Inland belegen ist und die wesentlichen Tätigkeiten der Bereederung „zumindest fast ausschließlich“ tatsächlich im Inland durchgeführt wird (v...

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