Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Kosten einer staatlichen Lizenz für die Nutzung von unbeweglichem Vermögen oder natürlichen Ressourcen (Abs. 7 Nr. 2)
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Der Wortlaut der Regelung adressiert passive latente Steuern im Zusammenhang mit Kosten einer staatlichen Lizenz für die Nutzung von unbeweglichem Vermögen oder natürlichen Ressourcen. Voraussetzung ist, dass mit der Erlangung der staatlichen Lizenz erhebliche Investitionen in materielle Vermögenswerte verbunden sind. Das Kriterium, wonach erhebliche Investitionsausgaben erforderlich sind, bezieht sich nicht auf die Kosten für die Erlangung der staatlichen Lizenz an sich, sondern um die mit deren Nutzung verbundenen Investitionen in unbewegliches Sachanlagevermögen oder der Nutzung von natürlichen Ressourcen.
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Die Regelung erfasst nur passive latente Steuern, die sich aus der unterschiedlichen Behandlung von Kosten für die Erlangung der staatlichen Lizenz vom Anwendungsbereich des § 50 Abs. 5 Nr. 2 MinStG ergeben. Sollten passive latente Steuern aus der Investition in materielle Vermögenswerte resultieren, gilt für diese der Ausnahmetatbestand des § 50a Abs. 7 Nr. 1 MinStG.
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Als Beispiel wird eine Lizenz zur Nutzung eines Funkfrequenzs...