Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Definition der qualifizierten Tochtergesellschaft (Abs. 2 Satz 3)
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Die Regelung in Satz 3 schafft eine spezifische Ausnahme für Tochtergesellschaften von Organisationen ohne Erwerbszweck i.S.d. Abs. 1 Nr. 3, wenn die Organisation ohne Erwerbszweck die gesamten Eigenkapitalanteile (unmittelbar oder mittelbar) im gesamten Geschäftsjahr an der Tochtergesellschaft hält und sofern die aggregierten Umsätze aller Einheiten (ausgenommen aller ausgeschlossenen Einheiten) der MNU weniger als 750 Mio. EUR oder weniger als 25 % der Gesamteinnahmen der MNU betragen. Diese quantitativen Grenzen (s. Rz. 46) gelten unabhängig von den tatsächlichen Tätigkeiten der Tochtergesellschaft, so dass eine solche Tochtergesellschaft auch dann als ausgeschlossene Einheit nach Satz 3 gilt, wenn sie gewerbliche Tätigkeiten ausübt.
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Für das Merkmal der gesamten Eigenkapitalanteile ist auf die Legaldefinition des § 7 Abs. 8 MinStG (s. § 7 MinStG Rz. 45 ff.) zurückzugreifen, wonach eine Eigenkapitalbeteiligung vorliegt, wenn mit der Beteiligung Rechte an Gewinnen, Kapital oder Rücklagen des Unternehmens verbunden sind. Entscheidend ist der wir...