Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. Rechtsentwicklung
6
Die Vorschrift des § 34 MinStG wurde im Vergleich zum Diskussions-, Regierungs- und Referentenentwurf nur redaktionell überarbeitet. Die Norm ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen vom in deutsches Recht umgesetzt.
Die Vorschrift basiert auf Art. 16 Abs. 3 MinStRL. Die MinStRL ist nach Art. 58 am in Kraft getreten und hat bisher wie § 34 MinStG noch keine Änderung erfahren.