Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Idee und Anwendungsbereich
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Ziel der Equity-Methode ist die Bewertung von Anteilen entsprechend der Veränderung des anteiligen neubewerteten Eigenkapitals. Durch die Übertragung der Veränderungen des anteiligen EK aus der Bilanz des Beteiligungsunternehmens in die Konzernbilanz kann die Equity-Methode auch als „Spiegelbildmethode“ charakterisiert werden.
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Die Equity-Methode findet Anwendung auf Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sowie — bei Ausübung des Wahlrechts — auch auf Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) (nachfolgend „Equity-Unternehmen“).