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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Kalenderjahr

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Die Steuererklärung ist für ein Kalenderjahr selbst zu berechnen und anzumelden. Aus einer Gesamtbetrachtung von § 94 u. 95 MinStG ergibt sich, dass der Steuerberechnungszeitraum das Geschäftsjahr ist. § 94 Satz 1 MinStG normiert, dass die Mindeststeuer für ein Geschäftsjahr entsteht und ergänzt in Satz 2, dass der Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr ist. Folglich ist § 95 Abs. 1 Satz 1 MinStG so zu verstehen, dass die Mindeststeuer für alle in dem Kalenderjahr endenden Geschäftsjahre zu berechnen und anzumelden ist.

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