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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Höhe des latenten Steueranspruchs (Abs. 1 Satz 2)

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§ 51 Abs. 1 Satz 2 MinStG bestimmt, dass bei Wahlrechtsausübung gem. § 51 Abs. 1 Satz 1 MinStG je betreffendem Steuerhoheitsgebiet ein fiktiver latenter Steueranspruch in Höhe des Produkts des Mindeststeuer-Gesamtverlusts des Steuerhoheitsgebiets (§ 53 MinStG, s. Rz. 8) und des Mindeststeuersatzes von 15 % (§ 54 Abs. 1 MinStG) angesetzt wird. Dies gilt nicht nur für das Erstjahr, in dem das Wahlrecht auszuüben ist (s. Rz. 12), sondern bei entsprechender Wahlrechtsausübung auch für alle folgenden Geschäftsjahre.

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Fraglich ist, was mit dem Begriff „angesetzt“ gemeint ist. Zunächst ist insoweit festzuhalten, dass der latente Steueranspruch nicht in den handelsbilanziellen Jahresabschlüssen i.S.d. § 15 Abs. 1 MinStG angesetzt werden muss, weil es sich eben um einen rein fiktiven, grundsätzlich nur für Zwecke des MinStG relevanten Steueranspruch handelt. In Ermangelung einer eigenen MinStG-Steuerbilanz (d.h. einer separaten Bilanz unter Berücksichtigung aller Anpassungen der Aktiva und Passiva für Zwecke der Mindeststeuer) ist eher davon auszugehen, dass der „Ansatz“ dieses latenten Steueranspruchs bei Ausübung des Wahlrechts in den Mindeststeuer-Bericht...

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